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Rentner: Berufsgenossenschaft für Kleingewerbe?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Rentner und möchte ein Kleingewerbe mit folgendem Tätigkeitsbereich anmelden: Hilfe im Haushalt und im Garten, Kleinreparaturen, Fahrten zum Arzt und zum Einkaufen. Ich werde keine Pflegeleistungen durchführen.

  1. Muss ich der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege beitreten?
  2. Muss ich einen Mitgliedsbeitrag zahlen?

Antwort

Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Gegenstand eines Unternehmens.
Gehört ein Unternehmen verschiedenen Branchen an, ist der wirtschaftliche Schwerpunkt des gesamten Unternehmens für die Zuständigkeit maßgeblich.

Nach den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten wird empfohlen, Ihr Unternehmen beim folgenden Unfallversicherungsträger anzumelden:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-2495
online-redaktion@bgw-online.de,

Die BGW teilt Ihnen mit, ob ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist.

Quelle:
Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Stand:
März 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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