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Reitlehrerin: welche Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich bin Reitlehrerin ohne eigene Pferde und Hof. Der Reitunterricht findet allerdings auf dem elterlichen Hof statt. Die Pferde, Ställe und Außenanlage werden genutzt. Ein Gewerbe ist angemeldet. Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig? Die BG Verkehr und VBG sind beide der Meinung, eine Reitlehrerin sei bei ihnen versicherungspflichtig!

Antwort

Die Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für ein Unternehmen richtet sich nach dem Unternehmensgegenstand. Dieser muss im Einzelfall konkret ermittelt werden. Nach dem von Ihnen kurz beschriebenen Unternehmensgegenstand empfehlen wir Ihnen, Ihr Unternehmen bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese wird Ermittlungen einleiten und die Unterlagen ggf. an einen anderen Unfallversicherungsträger weiterleiten.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Januar 2013

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