Praktikum in KfW-Werkstatt: Absicherung bei Arbeitsunfall?
Frage
Ich bin ALG I-Empfänger und mache ab 1.4. ein Praktikum in einer Kfz-Werkstatt, die ich dann ab 1.7. übernehme. Das Arbeitsamt hat mir die Genehmigung dafür gegeben. Ich bin beim Arbeitsamt weiter sozialversichert. Sollte ich in der Kfz-Werkstatt einen Arbeitsunfall haben, wer kommt dann für die Kosten auf? In der Werkstatt sind keine Beschäftigten außer dem Besitzer.
Antwort
Sofern die Maßnahmen (§ 45 SGB III) ausschließlich in einem Unternehmen durchgeführt werden, besteht der Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 b SGB VII für die Teilnehmenden über den für dieses Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger. In konkreten Einzelfall entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger des Unternehmens abschließend über das Vorliegen eines Versicherungsfalles.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an den zuständigen Unfallversicherungsträger des Unternehmens, in welchem Sie das Praktikum durchführen.
Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
April 2015
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