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Physiotherapeut im selbständigen Nebenerwerb: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Physiotherapeut und als solcher in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis in Vollzeit tätig. In Abstimmung mit meinem Arbeitgeber habe ich auf Basis der Kleinunternehmerregelung eine Nebentätigkeit (Kleingewerbe) als Physiotherapeut angemeldet. Ich beschäftige keine Arbeitnehmer und übe die Tätigkeit als Physiotherapeut neben meiner Angestelltentätigkeit nur in sehr geringem Masse aus. Eine eigene räumliche Praxis habe ich nicht; es finden lediglich Hausbesuche statt. Muss ich mich nun bei der BG (hier: BGW Gesundheitsdienst + Wohlfahrtspflege) versichern?

Antwort

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen als Nebentätigkeit/ Kleingewerbe ausgeübt wird.

Als Physiotherapeut empfehle ich Ihnen die Anmeldung bei der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-2495
www.bgw-online.de

Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

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