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Nebenberuflich selbständig ohne Mitarbeiter: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe vorgestern meinen Gewerbeschein bei der Gemeinde abgeholt. Ich möchte gerne nebenberuflich mit Waren handeln (Gebraucht- und Neuwaren), habe dazu keine Mitarbeiter, dies wird sich in den nächsten zwölf Monaten auch nicht ändern. Muss ich mich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden (welche)?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen als Nebenerwerb betrieben wird oder Mitarbeiter beschäftigt werden. Ich empfehle Ihnen Ihr Unternehmen anzumelden bei der
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
M 5, 7
68161 Mannheim
Telefon: 0621 183-0, Telefax: 0621 183-5191
Email: direktion-mannheim@bghw.de

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
März 2018

Tipps der Redaktion:

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