Nebenberuflich selbständig ohne Mitarbeiter: Berufsgenossenschaft?
Frage
Ich habe vorgestern meinen Gewerbeschein bei der Gemeinde abgeholt. Ich möchte gerne nebenberuflich mit Waren handeln (Gebraucht- und Neuwaren), habe dazu keine Mitarbeiter, dies wird sich in den nächsten zwölf Monaten auch nicht ändern. Muss ich mich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden (welche)?
Antwort
Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen als Nebenerwerb betrieben wird oder Mitarbeiter beschäftigt werden. Ich empfehle Ihnen Ihr Unternehmen anzumelden bei der
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
M 5, 7
68161 Mannheim
Telefon: 0621 183-0, Telefax: 0621 183-5191
Email: direktion-mannheim@bghw.de
Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
März 2018
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