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Medienberatung: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich plane in den nächsten Monaten die Gründung eines Einzelunternehmens und möchte damit im Nebenerwerb zu meiner Vollzeitstelle dann Dienstleistungen rund um Medienberatung anbieten. Also im Prinzip eine kleine Werbeagentur mit vorgelagerter Beratungstätigkeit gründen. Mitarbeiter möchte ich dort keine beschäftigen. Da ich ja gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet bin, möchte ich Sie nunmehr fragen, welche BG in diesem Falle für mich zuständig wäre und was die Mitgliedschaft dort kosten würde. Außerdem interessiert es mich, ob es sinnvoll ist, das Einzelunternehmen bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Auch hier ist natürlich relevant: Was kostet das Ganze?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Unternehmensform und davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden.

Ich empfehle Ihnen Ihr Unternehmen anzumelden bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146, Email: kundendialog@vbg.de

Die Anmeldung dort kann auch online erfolgen.

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verursacht grundsätzlich keine Beiträge. Beiträge zur Berufsgenossenschaft fallen nur an, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden oder Sie sich als Unternehmer selbst für eine Unternehmerversicherung entscheiden. Zur freiwilligen Unternehmerversicherung und zur Beitragshöhe für diese Versicherung berät Sie gern die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
August 2018
www.dguv.de

Tipps der Redaktion:

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