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Lerntherapeutische Praxis mit Mitarbeitern auf Honorarbasis: Berufsgenossenschaft?

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Frage

Ich habe eine lerntherapeutische Praxis, in der ich zwei Mitarbeiterinnen auf Honorarbasis beschäftige. Ich zahle also keine Sozialabgaben für sie, da sie freiberuflich für mich arbeiten. Meine Frage ist nun, ob ich mich bei der Berufsgenossenschaft (BGW) versichern muss. Ich habe von der BGW die telefonische Auskunft, dass eine Versicherungspflicht für mich besteht. Ich habe auch bereits Unterlagen und rückwirkende Versicherungsberechnungen von der BGW zugeschickt bekommen. Können Sie mir eine weiterführende Auskunft geben?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. In einigen Branchen stehen auch die Unternehmer selbst unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen insbesondere auch Unternehmer im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Die Entscheidung über die Zuständigkeit für ein Unternehmen, den Versicherungsschutz des Unternehmers und die Feststellung der Beiträge trifft der zuständige Unfallversicherungsträger, in Ihrem Fall die BGW. Beiträge werden bis zu vier Beitragsjahre rückwirkend erhoben.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Juli 2019

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