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Lehrerin an VHS: Berufsgenossenschaft?

Frage

Seit Januar arbeite ich als Integrationslehrerin (Deutschkurse für Asylbewerber) auf Honorarbasis bei einer VHS. Ich übe also eine freiberufliche Tätigkeit aus. Daraus ergeben sich meine Fragen an Sie: Muss ich mich bei einer Berufsgenossenschaft melden? Wenn ja, welche Berufsgenossenschaft ist für Sprachdozenten zuständig? Muss ich als Integrationslehrerin Beiträge zahlen?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies umfasst auch Ihre freiberufliche Tätigkeit als Sprachdozentin. Ich empfehle Ihnen die Anmeldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Telefax: 040 5146-2146
www.vbg.de
kundendialog@vbg.de

Die Anmeldung dort kann auch online erledigt werden unter http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/3_Online_Services/1_Mitglied_werden/mitglied_werden_node.html
Fragen zur Beitragspflicht und Höhe beantwortet Ihnen direkt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
April 2017

Tipps der Redaktion:

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