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Landwirtschaftliche Dienstleistungen anbieten: Berufsgenossenschaft?

Frage

Mein Mann ist gelernte Fachkraft für Agrarservice und möchte neben seiner Hauptberufstätigkeit ein „Kleingewerbe“ anmelden. Dabei handelt es sich um landwirtschaftliche Dienstleistungen mit der eigenen Technik oder rein als Arbeitskraft. Wie verhält sich das mit der Berufsgenossenschaft und was kommen ggf. für Beiträge auf ihn zu?

Antwort

Ich empfehle Ihrem Mann, sein Kleingewerbe bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau anzumelden. Die Kollegen dort können dann auch einschätzen, welche Beiträge in etwa zu erwarten sind.

Quelle: Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de
Januar 2020

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