Navigation

Landwirtschaftliche Dienstleistungen anbieten: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Mann ist gelernte Fachkraft für Agrarservice und möchte neben seiner Hauptberufstätigkeit ein „Kleingewerbe“ anmelden. Dabei handelt es sich um landwirtschaftliche Dienstleistungen mit der eigenen Technik oder rein als Arbeitskraft. Wie verhält sich das mit der Berufsgenossenschaft und was kommen ggf. für Beiträge auf ihn zu?

Antwort

Ich empfehle Ihrem Mann, sein Kleingewerbe bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau anzumelden. Die Kollegen dort können dann auch einschätzen, welche Beiträge in etwa zu erwarten sind.

Quelle: Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de
Januar 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben