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Konstrukteur im Formenbau: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin seit 2001 freiberuflich tätig als Konstrukteur im Formenbau. Ich bin nicht bei der Berufsgenossenschaft. Ist es ratsam einzusteigen und ist es überhaupt möglich einzusteigen?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Ich empfehle Ihnen daher die Anmeldung Ihres Unternehmens nachzuholen bei der
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, 55130 Mainz
kostenfreie Service-Nummern:
0800 999 0080-0 Allgemeine Fragen
0800 999 0080-1 Mitglieder und Beitrag
0800 999 0080-2 Arbeitsschutz
0800 999 0080-3 Heilbehandlung und Rehabilitation
Telefax: 06131 802-19400
Internet: www.bghm.de (www)
E-Mail: servicehotline@bghm.de

Unternehmer sind in der Regel nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Es besteht aber die Möglichkeit, dass man sich als Unternehmer freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall wird Sie hierzu gern beraten.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Mai 2014

Tipps der Redaktion:

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