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Konstrukteur im Formenbau: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich bin seit 2001 freiberuflich tätig als Konstrukteur im Formenbau. Ich bin nicht bei der Berufsgenossenschaft. Ist es ratsam einzusteigen und ist es überhaupt möglich einzusteigen?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Ich empfehle Ihnen daher die Anmeldung Ihres Unternehmens nachzuholen bei der
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, 55130 Mainz
kostenfreie Service-Nummern:
0800 999 0080-0 Allgemeine Fragen
0800 999 0080-1 Mitglieder und Beitrag
0800 999 0080-2 Arbeitsschutz
0800 999 0080-3 Heilbehandlung und Rehabilitation
Telefax: 06131 802-19400
Internet: www.bghm.de (www)
E-Mail: servicehotline@bghm.de

Unternehmer sind in der Regel nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Es besteht aber die Möglichkeit, dass man sich als Unternehmer freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall wird Sie hierzu gern beraten.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Mai 2014

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