Navigation

Kleinunternehmen während des Studiums: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin grade dabei ein Kleinunternehmen zu gründen, das ich neben meinem Studium führen möchte. Dabei werde ich handgegossene Kerzen verkaufen. Durch die Handwerkskammer würde mein Unternehmen als zulassungsfreies Handwerk anerkannt. Außerdem bin ich die einzige Person in meinem Unternehmen. Muss ich eine gesetzliche Unfallversicherung abschließen? Bin ich dazu verpflichtet?

Antwort

Sobald Sie ein Unternehmen eröffnen, ist dieses beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Tatsache, ob Sie eigenes Personal beschäftigen oder nicht.

Die zuständige Berufsgenossenschaft richtet sich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Ihren Angaben zur Folge sind Sie erst beitragspflichtig, sofern Sie eigenes Personal beschäftigen.

Quelle:
Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben