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Kleingewerbe: Pflicht zur Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet. Grund: Ich bin Rentner und pflege in unserem Zwei-Familien-ETW-Haus für uns und den Zweiteigentümer den Rasen und das Treppenhaus und begleite die Instandhaltungsverträge bei der jeweiligen Leistungserbringung. Für diese Leistung erhält der Miteigentümer von mir einmal im Jahr eine anteilige Rechnung, um die erbrachten Teil-Leistungen an seinen Mieter weiterzureichen. Weitere Leistungen werden von mir nicht erbracht. Meine Frage: Weshalb drängen die Berufsgenossenschaften mich zur Mitgliedschaft und zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für dieses Kleingewerbe? Gibt es für diese Art von Kleingewerbe eine Befreiung von der BG?

Antwort

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind jeweils für bestimmte Branchen zuständig. Die Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft.

Ein Wahlrecht besteht nicht. Die Anmeldung Ihres Unternehmens muss unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer beschäftigen oder nicht, erfolgen. Die Möglichkeit einer Befreiung für Ihr Kleingewerbe besteht nicht.

Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen kommt in Ihrem geschilderten Fall nur in Betracht, sofern Sie Mitarbeiter beschäftigten oder sich als Unternehmer freiwillig versichern lassen.

Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
November 2018

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