Frage
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet. Grund: Ich bin Rentner und pflege in unserem Zwei-Familien-ETW-Haus für uns und den Zweiteigentümer den Rasen und das Treppenhaus und begleite die Instandhaltungsverträge bei der jeweiligen Leistungserbringung. Für diese Leistung erhält der Miteigentümer von mir einmal im Jahr eine anteilige Rechnung, um die erbrachten Teil-Leistungen an seinen Mieter weiterzureichen. Weitere Leistungen werden von mir nicht erbracht. Meine Frage: Weshalb drängen die Berufsgenossenschaften mich zur Mitgliedschaft und zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für dieses Kleingewerbe? Gibt es für diese Art von Kleingewerbe eine Befreiung von der BG?