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Kinder schminken: Versicherungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin in Teilzeit (20 Std./Woche) als Angestellte tätig und trage mich mit dem Gedanken in Zukunft Face-Painting/Kinder schminken als Nebenerwerb anzubieten. Mir stellt sich die Frage der Absicherung möglicher Risiken (Allergie/Ausschlag auf die verwendeten Materialien etc.). Und welche Informationen gibt es dazu?

Antwort

Ich empfehle Ihnen Ihr Unternehmen anzumelden bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg, Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146, Email: kundendialog@vbg.de. Sie können sich auch online anmelden.

Die VBG beantwortet Ihnen auch Fragen zur Prävention in der von Ihnen angestrebten unternehmerischen Tätigkeit.

Zur Absicherung gegen Risiken, wie zum Beispiel Allergie/ Reaktionen auf die verwendeten Materialien bei den Kindern/ Kunden, sollten Sie sich zum Thema Berufshaftpflicht bei einem privaten Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl beraten lassen.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
April 2018

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