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Imbiss betreiben: Pflichtversicherung in Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich betreibe einen Imbiss und habe mich bezüglich der Berufsgenossenschaft im Internet informiert, ob ich mich dort pflichtversichern muss oder nicht. Da gab es unterschiedliche Antworten. Deshalb bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob ich mich bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichern muss oder nicht. Ich habe keine Mitarbeiter.

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, richtet sich nach dem Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens. Wir empfehlen Ihnen Ihren Imbiss bei der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe anzumelden.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Dynamostraße 7 - 11
68165 Mannheim
Telefon: 0621 4456-0
Telefax: 0621 4456-1554
Internet: www.bgn.de
E-Mail: info@bgn.de

Bei dieser Berufsgenossenschaft ist ein Teil der Unternehmer kraft Satzung der Berufsgenossenschaft (www) selbst gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufsgenossenschaften versichert. Ob Sie zu dieser Gruppe von Unternehmern gehören, prüft die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Dezember 2013

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