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Heilpraktikerin: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Bin ich als Heilpraktikerin für Osteopathie ohne Angestellte in einer Versicherungspflicht?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Ich empfehle Ihnen Ihr Unternehmen anzumelden bei der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0, Telefax: 040 20207-2495
Internet: www.bgw-online.de, E-Mail: online-redaktion@bgw-online.de

Ob Sie als Unternehmer selbst der Versicherungspflicht unterliegen, prüft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Mai 2018

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