Hausmeister oder Makler: Berufsgenossenschaft?
Frage
Ich plane eine Tätigkeit bei der Vermarktung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Bei der Gewerbeanmeldung ist noch nicht klar entschieden, ob „Hausmeisterservice“ oder Maklertätigkeit. Hat die Einstufung als Hausmeisterservice ggf. Nachteile in der Gefahrenklasse bei der Berufsgenossenschaft verglichen mit der Einstufung z.B. als Immobilienmakler?
Antwort
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind jeweils für bestimmte Branchen zuständig. Die Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Ein Wahlrecht besteht nicht. Weist ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen auf, die verschiedenen Berufsgenossenschaften angehören, ist die Branchenzugehörigkeit des Unternehmensschwerpunktes maßgeblich.
Die Gefahrklassen sind Schlüsselzahlen für die Beitragsabstufung innerhalb einer Berufsgenossenschaft. Ihren Beitragswert erhalten sie erst in Verbindung mit dem Beitragsfuß. Da die Beitragsfüße von Berufsgenossenschaft zu Berufsgenossenschaft unterschiedlich sind und stetigen Schwankungen unterliegen, sind Gefahrklassen zwischen Berufsgenossenschaften nicht vergleichbar.
Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Oktober 2018
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