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Haushaltsnahe Dienstleistungen im Nebenerwerb: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Muss ich mich als hauptberufliche Postangestellte bei nebenberuflicher Gründung eines Betriebs für haushaltsnahe Dienstleistungen, als Kleinunternehmerin ohne Angestellte, bei der Berufsgenossenschaft anmelden und wenn ja - bei welcher?

Antwort

Jede(r) Unternehmer(in) eines Betriebes, gleichgültig, ob in seinem Unternehmen versicherte Personen tätig sind oder nicht, gehört kraft Gesetzes der Berufsgenossenschaft an. Dies gilt auch wenn die Tätigkeit lediglich im Nebenerwerb betrieben wird. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Ihnen entstehen jedoch nur dann Beiträge, wenn versicherte Personen tätig werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich an die folgende Berufsgenossenschaft zu wenden:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146
www.vbg.de
kundendialog@vbg.de

Auf dieser Homepage, können Sie Ihr Unternehmen direkt anmelden: http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/1_Mitgliedschaft/1_Pflichtversicherung/3_Unternehmen_anmelden/unternehmen_anmelden_node.html

Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
April 2018

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