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Haushaltsnahe Dienstleistungen im Nebenerwerb: Berufsgenossenschaft?

Frage

Muss ich mich als hauptberufliche Postangestellte bei nebenberuflicher Gründung eines Betriebs für haushaltsnahe Dienstleistungen, als Kleinunternehmerin ohne Angestellte, bei der Berufsgenossenschaft anmelden und wenn ja - bei welcher?

Antwort

Jede(r) Unternehmer(in) eines Betriebes, gleichgültig, ob in seinem Unternehmen versicherte Personen tätig sind oder nicht, gehört kraft Gesetzes der Berufsgenossenschaft an. Dies gilt auch wenn die Tätigkeit lediglich im Nebenerwerb betrieben wird. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Ihnen entstehen jedoch nur dann Beiträge, wenn versicherte Personen tätig werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich an die folgende Berufsgenossenschaft zu wenden:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146
www.vbg.de
kundendialog@vbg.de

Auf dieser Homepage, können Sie Ihr Unternehmen direkt anmelden: http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/1_Mitgliedschaft/1_Pflichtversicherung/3_Unternehmen_anmelden/unternehmen_anmelden_node.html

Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
April 2018

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