Navigation

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Bei unserem Erfahrungsaustausch zu haushaltsnahen Dienstleistungen tauchte die Frage nach der richtigen Absicherung über die Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen) auf. Welche BG ist hier zuständig?

Antwort

Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers richtet sich nach dem Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens. Unter dem Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können sich eine Vielzahl von Tätigkeiten verbergen. Ich empfehle daher die Anmeldung bei der

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Telefax: 040 5146-2146
www.vbg.de
kundendialog@vbg.de

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wir die Zuständigkeit dann prüfen.

Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Stand:
Februar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben