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Gründung während der Ausbildung: Anmeldung bei Berufsgenossenschaft?

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Frage

Ich stehe in einem Ausbildungsverhältnis und gründe ein Nebengewerbe als Einzelunternehmer (also ein Kleingewerbe). Muss ich, auch wenn ich bereits über meinen Arbeitgeber versichert bin und obwohl ich keine Angestellten beschäftige, mein Nebengewerbe im Bereich Handel der Berufsgenossenschaft melden? Wenn ja – was passiert, wenn ich nicht binnen einer Woche die Eintragung vorgenommen habe?

Antwort

Jeder Unternehmerin und jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.

Die Verpflichtung zur Anmeldung eines Unternehmens besteht unabhängig davon, dass das Unternehmen als Nebengewerbe/ Kleingewerbe und ohne Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer betrieben wird.

Der Versicherungsschutz über Ihren eigene Arbeitgeberin oder über Ihren eigenen Arbeitgeber entfaltet nur Wirksamkeit für Ihr Ausbildungsverhältnis.

Sollte die Wochenfrist zur Anmeldung Ihres Unternehmens bereits verstrichen sein, empfehle ich Ihnen die Anmeldung schnellstmöglich nachzuholen.

Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de

November 2020

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