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Geschäftseröffnung ohne Angestellte: Anmeldung bei Berufsgenossenschaft?

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Frage

Ich bin Inhaberin eines Handarbeitsgeschäftes. Muss ich mich unfallversichern - d.h. bei der BGHW anmelden? Ich habe keine Angestellte.

Antwort

Sobald Sie ein Unternehmen eröffnen, ist dieses beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Tatsache, ob Sie eigenes Personal beschäftigen oder nicht.

Einige gewerbliche Berufsgenossenschaften sehen eine Unternehmerversicherung kraft Satzung vor. Das bedeutet, dass Sie sich selbst versichern müssen.

Die zuständige Berufsgenossenschaft richtet sich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Sofern der Schwerpunkt Ihres Unternehmens im Bereich der Herstellung von Waren liegt, ist die BGHW nicht der zuständige Unfallversicherungsträger. Die Zuständigkeit würde sich dann nach dem überwiegend verwendeten Werkstoff richten, siehe DGUV.

Quelle:
Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Stand:
Oktober 2020

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