Frage
Ich bin über 70 Jahre alt, freiberuflicher Schriftsteller und gesetzlich krankenversichert. Um finanziell besser abgesichert zu sein, habe ich ein Gewerbe angemeldet, unter dem ich Spritzgebäck auf Märkten backen und per Verkaufsanhänger anbieten will. Angestellte werde ich nicht haben, es wird auch kein Vollzeit-, eher ein Nebenerwerbsbetrieb sein. Bin ich dennoch verpflichtet, Mitglied in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zu sein? Gibt es die Möglichkeit, sich von der Mitgliedschaft befreien zu lassen? Und was beinhaltet und kostet die Mitgliedschaft?