Navigation

Gebäck auf Märkten anbieten: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin über 70 Jahre alt, freiberuflicher Schriftsteller und gesetzlich krankenversichert. Um finanziell besser abgesichert zu sein, habe ich ein Gewerbe angemeldet, unter dem ich Spritzgebäck auf Märkten backen und per Verkaufsanhänger anbieten will. Angestellte werde ich nicht haben, es wird auch kein Vollzeit-, eher ein Nebenerwerbsbetrieb sein. Bin ich dennoch verpflichtet, Mitglied in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zu sein? Gibt es die Möglichkeit, sich von der Mitgliedschaft befreien zu lassen? Und was beinhaltet und kostet die Mitgliedschaft?

Antwort

Jeder Unternehmer eines Betriebes, gleichgültig, ob in seinem Unternehmen versicherte Personen tätig sind oder nicht, gehört kraft Gesetzes der Berufsgenossenschaft an. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit lediglich im Nebenerwerb betrieben wird. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Ihnen entstehen jedoch nur dann Beiträge, wenn versicherte Personen tätig werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich an die folgende Berufsgenossenschaft zu wenden:
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Dynamostraße 7 - 11
68165 Mannheim
Telefon: 0621 4456-0
Telefax: 0621 4456-1554
www.bgn.de
info@bgn.de

Auf dieser Homepage können Sie sich das Anmeldeformular direkt downloaden: http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/9421

Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
April 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben