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GbR ohne Angestellte: Anmeldung bei BG?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Muss man sich bei der BG Bau anmelden, wenn man keine Angestellten hat? Es soll eine GbR gebildet werden (Existenzgründung ohne Angestellte).

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Personal beschäftigt wird. Ich empfehle Ihnen daher Ihre GbR anzumelden bei der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
Hildegardstraße 28 - 30, 10715 Berlin
Telefon: 030 85781-0, Telefax: 030 85781-500
info@bgbau.de, www.bgbau.de

Die Anmeldung Ihres Unternehmens können Sie auch online erledigen.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Februar 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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