Gartenpflege & andere Serviceleistungen: welche Berufsgenossenschaft?
Frage
Ich habe am 14.11.2013 mein Hauptgewerbe bei meiner Stadt angemeldet. Welche BG ist für mich zuständig - wo muss ich mich melden? Das Gewerbe lautet: Gartenpflege & andere Serviceleistungen, Gartenpflege aller Art, Hausmeisterservice wobei dort mit enthalten ist die Entrümplung, Maler-Tapezierarbeiten sowie Verlegung von sämtlichen Bodenbelägen, Winterdienst auch für Großobjekte und noch vieles mehr.
Antwort
Die Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für ein Unternehmen richtet sich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Für die von Ihnen angemeldeten Tätigkeiten kommt die Zuständigkeit verschiedener Unfallversicherungsträger in Betracht. Übt ein Unternehmen verschiedene Tätigkeiten aus, für die unterschiedliche Unfallversicherungsträger zuständig sind, ist der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit entscheidend. Der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit richtet sich nach dem Personaleinsatz bzw. der Arbeitszeit der/ die für die einzelnen Tätigkeiten aufgewendet wird. Gewinn und Umsatz sind nicht entscheidend. Bitte prüfen Sie zunächst, in welchem Bereich aus Ihrer Sicht der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit liegt und melden Ihr Unternehmen dann beim entsprechenden Unfallversicherungsträger an. Ein Anhaltspunkt für die Einschätzung können auch Aufträge sein, die Sie bereits angenommen haben. Können Sie den Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit noch nicht benennen, melden Sie Ihr Unternehmen bitte bei einem der aufgeführten Unfallversicherungsträger an, dort erfolgt dann die weitere Prüfung.
Gartenpflege:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Hausmeisterservice, Maler-Tapezierarbeiten, Verlegung von sämtlichen Bodenbelägen, Winterdienst:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
www.bgbau.de (www)
Entrümpelung:
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
www.bghw.de (www)
Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
November 2013
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