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Freiberufliche Tätigkeit im geringen Umfang: Versicherungspflicht?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente. Ich könnte mich aufgrund meiner Ausbildung (Dipl.-Betriebswirt) als Freiberufler selbständig machen. Meine voraussichtliche Wochenarbeitszeit (inkl. der Aufgaben als Selbständiger zu Hause) wird unter 15 Stunden liegen und das geschätzte Jahreseinkommen (durch die Nachhilfeleistungen) wird unter der Hinzuverdienstgrenze der Flexirente liegen. Muss ich mich bei einer Berufsgenossenschaft versichern?

Antwort

Jeder Unternehmer muss ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die selbständige Tätigkeit nur im Nebenerwerb ausgeübt wird. Wenn Sie sich als Betriebswirt zum Beispiel mit einer Tätigkeit als Unternehmensberater selbständig machen, melden Sie Ihr Unternehmen bitte an bei:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146
Internet: www.vbg.de, E-Mail: kundendialog@vbg.de

Die Anmeldung können Sie auch online erledigen unter: http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/3_Online_Services/1_Mitglied_werden/mitglied_werden_node.html

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
März 2018

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