Fliesen- und Mosaikarbeiten: Berufsgenossenschaft?
Frage
Ich möchte in nächster Zeit ein Einzelunternehmen ohne Angestellte gründen. Ausgeführte Arbeiten wären vor allen Fliesen- und Mosaikarbeiten. Muss ich mich bei der Bau BG und bei der SOKA Bau anmelden oder nur bei einer der beiden?
Wenn ich mich bei beiden anmelden muss oder nur bei der SOKA: Seit diesem Jahr gibt es bei der SOKA Bau eine Umlagepauschale (900 Euro) für Einzelunternehmen zur Finanzierung der Ausbildung zu entrichten. Da ich nicht mit besonders hohen Einkünften in der ersten Zeit rechne, gibt es Vorkehrungen um besondere Härten durch diese Umlage entgegen zu wirken?
Antwort
Die Anmeldung Ihres Unternehmens für Fliesenarbeiten bei der BG Bau ist obligatorisch. Dies ergibt sich aus § 192 SGB VII und ist in Hinblick auf die Koordinierung der Arbeiten auf Baustellen unverzichtbar. Ob und in welcher Höhe Beiträge zur BG BAU zu entrichten sind, bitte ich Sie mit der BG BAU direkt zu klären.
Die SOKA Bau ist davon unabhängig. Unfallversicherung und SOKA Bau haben nichts miteinander zu tun. Auskünfte über Beiträge zur SOKA Bau kann nur diese erteilen.
Quelle:
Udo Hardenberg
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
März 2015
Tipps der Redaktion:
GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790 KB)
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