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Einzelunternehmen ohne Angestellte: Berufsgenossenschaft?

Frage

Wenn ich mich als Fahrzeug-Aufbereiter als Einzelunternehmung ohne Angestellte selbständig machen will, ist sich dann ebenfalls bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anzumelden oder nicht? Wenn ja, welche wäre dann die zuständige?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht.

Ich empfehle Ihnen sich mit Ihrem Unternehmen anzumelden bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0
Telefax: 040 3980-1666
www.bg-verkehr.de
info@bg-verkehr.de

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
März 2018

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