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Einzelunternehmen oder Partnerschaftsgesellschaft: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich plane ein Einzelunternehmen oder eine Partnerschaftsgesellschaft (Freiberufler) zu gründen. 1) Besteht für ein Einzelunternehmen eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung/ Eintragung? 2) Besteht für eine Partnerschaftsgesellschaft eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung/ Eintragung? Bei der Partnerschaftsgesellschaft und dem Einzelunternehmen würden keine Mitarbeiter angestellt.

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Rechtsform in der das Unternehmen gegründet wird.

Unternehmer unterliegen nur im Ausnahmefall dem verpflichtenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Unternehmer, der nicht von der Versicherungspflicht kraft Gesetz oder Satzung erfasst ist, hat die Möglichkeit sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern.

Für Ihr Unternehmen im Bereich Design/ Kunst empfehlen wir Ihnen die Anmeldung bei der:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146
Internet: www.vbg.de

Die Anmeldung kann auch online erfolgen.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
November 2018

Tipps der Redaktion:

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