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Dienstleistungen im Online-Marketing: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich möchte eine nebenberufliche Tätigkeit als Freiberuflerin aufnehmen. Dazu biete ich Dienstleistungen im Online-Marketing an. Ist in diesem Fall eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich und wenn ja, welche? Auf der Website der DGUV konnte ich nichts zum Online-Marketing finden.

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.

Nach dem von Ihnen geschilderten Unternehmensgegenstand empfehle ich Ihnen die Anmeldung bei der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146
Internet: www.vbg.de, E-Mail: kundendialog@vbg.de

Die Anmeldung können Sie dort auch online erledigen unter Meine VBG.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
November 2019

Tipps der Redaktion:

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