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Dienstleistungen für Pferdebesitzer: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich plane Dienstleistungen rund um Haushalte anzubieten, die Pferde besitzen. Sprich für Privatpersonen mit Pferden am Haus oder kleine Pensionsbetriebe tätig zu sein. Alles was da so anfällt, regelmäßig oder eben bei Urlaub oder Krankheit - inklusive Pferde bewegen bei Bedarf. Kann ich mich gegen evtl. Arbeitsunfälle über die Berufsgenossenschaft absichern? Das sind ja doch Dinge, die in dem Bereich nicht unwichtig sind. Würde die Berufsgenossenschaft bei Ausfall durch Arbeitsunfall einen Verdienstausfall zahlen? Die entsprechenden Tarife der Krankenkassen sind ja doch recht teuer. Ich möchte alles erst mal als Kleinunternehmen laufen lassen und der Krankenkasse den ermäßigten Tarif von rund 200 Euro zahlen (soll ja auch was übrig bleiben).

Antwort

Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0, Telefax: 040 3980-1666
Internet: www.bg-verkehr.de (www), Email: info@bg-verkehr.de

Zur Anmeldung seines Unternehmens ist jeder Unternehmer innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens verpflichtet. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Mitarbeiter, Aushilfen oder Minijobber beschäftigt werden und unabhängig davon, ob es sich um ein Kleinunternehmen handelt.

Unternehmer, deren Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Mitglied sind, sind grundsätzlich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Tritt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ein, trägt die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft die Kosten der Heilbehandlung und zahlt Verletztengeld, sofern erforderlich ist, werden auch Leistungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation erbracht.

Bitte melden Sie Ihr Unternehmen zunächst an und informieren sich bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft über die Unternehmerversicherung.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Oktober 2014

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