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Berufsgenossenschaft: Versicherungspflicht für Unternehmer ohne Angestellte?

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Frage

Es geht um den Artikel zur Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft für Unternehmen ohne Angestellte. Dort steht, dass diese sich nicht versichern müssen. Ich habe mich bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr gemeldet und bekomme die Auskunft, dass ich mich versichern muss und nicht kann. Wer hat jetzt nun Recht? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Unternehmer selbst ist jedoch in der Regel nicht versichert. Für Unternehmer einiger Branchen gibt es Ausnahmen von dieser Regel, sie sind kraft Gesetz oder kraft Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers versichert. Ein Beispiel sind Unternehmer, für die die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft der zuständige Unfallversicherungsträger ist.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Dezember 2014

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