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Bergtouren anbieten: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Muss eine GbR mit zwei Gesellschaftern im Bereich Dienstleistungen (Bergtouren) in jedem Fall Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein und wenn ja - in welcher?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Ich empfehle Ihnen Ihr Unternehmen anzumelden bei der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146
Internet: www.vbg.de, E-Mail: kundendialog@vbg.de

Die Anmeldung können Sie auch online erledigen unter http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/3_Online_Services/1_Mitglied_werden/mitglied_werden_node.html

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Mai 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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