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Beitrag an Berufsgenossenschaft für wen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Für wen soll ich als Physiotherapeut den Beitrag an die BG zahlen, wenn ich keine Beschäftigten habe?

Antwort

Unternehmerinnen und Unternehmer im Gesundheitswesen stehen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII selbst unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierfür muss die Unternehmerin oder der Unternehmer Beiträge zur Berufsgenossenschaft leisten.

Bitte sprechen Sie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) an, um sich über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Leistungen zu informieren.

Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de

Stand:
Mai 2020

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