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Alltagsbegleitung: Haftung?

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Frage

Ich mache mich zurzeit selbständig als Alltagsbegleiterin. Die Berufsgenossenschaft möchte ein Exemplar des Vertrages haben, den ich mit meinen Kunden abschließe. Nun meine Frage: Ich transportiere meine Kunden unentgeltlich zum Einkaufen oder z.B. zum Frisör und gebe es im Vertrag als Privatfahrt an. Wer haftet bei einem Unfall und dessen Folgen? Die BG oder meine Auto-Haftpflichtversicherung?

Antwort

Die Berufsgenossenschaft deckt das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Versichert sind unter anderem Beschäftigte, der Unternehmer selbst in der Regel nur dann, wenn er sich für eine freiwillige Unternehmerversicherung entschieden hat. Ihre Kunden sind nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Das Beförderungsrisiko Ihrer Kunden deckt die Berufsgenossenschaft nicht ab. Hier greift ggf. die Kfz-Haftpflicht oder eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Quelle: Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de
Februar 2020

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