ALG-I-Bezug und Kleingewerbe: BG-Beitrag?
Frage
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet, habe da monatlich Einnahmen von ca. 350 Euro und arbeite maximal zehn Stunden in der Woche - je nach Bedarf. Nun will die Berufsgenossenschaft Verkehr von mir einen monatlichen Beitrag von ca. 170 Euro. Einen Antrag auf Befreiung wurde mit der Begründung abgelehnt - da ich ALG I beziehe, wäre keine Befreiung möglich. Bei der Arbeitsagentur ist das Kleingewerbe gemeldet und man zieht mir auch die Summe bis auf 165 Euro an meinen Leistungen ab, so dass mir an ALG gerade mal 150 Euro bleiben. Ich weiß nun nicht was ich tun kann, da ich diese Summe nicht aufbringen kann. Hätten Sie einen Tipp für mich?
Antwort
Unternehmer sind bei der BG Verkehr kraft Satzung versichert. Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz und die Befreiung von der Versicherung kraft Satzung kann nur die BG Verkehr treffen. Gegen den Bescheid, mit dem die Befreiung vom Versicherungsschutz abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und so im Widerspruchsverfahren die Entscheidung überprüfen lassen.
Quelle: Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
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Dezember 2019
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