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Von Vollzeit- in Teilzeitselbständigkeit: Beiträge an freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Frage

Ich bin seit 2008 Kleinunternehmer und zahle seitdem in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Immer Anfang des Jahres um die 800 Euro. Leider hat sich familiär bedingt gegen Ende 2013 vieles geändert, so dass ich nun seit September 2013 in einer Festanstellung bin - die Selbständigkeit aber nun nebenbei machen. Hauptberuflich (und mehr Einnahmen) arbeite ich aber nun festangestellt. Nun wollte ich fragen, ist es richtig, dass ich trotzdem genauso viel wie vorher bezahlt habe jetzt für 2014? Oder muss ich mich vollkommen abmelden/kündigen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung? Bekomme ich dann Anteile zurück? Im Januar wurde mir der gleiche Betrag abgezogen, wie in den Jahren davor, obwohl ich eben ab September 2013 Festangestellte bin. Was kann ich nun tun? Wie melde ich mich ab?

Antwort

Nehmen Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf und üben Sie die selbständige Tätigkeit weiterhin hauptberuflich aus, so kommt das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (freiwillige Arbeitslosenversicherung) zum Ruhen. Das heißt, Sie zahlen dann keine Beiträge mehr für die freiwillige Arbeitslosenversicherung, sondern sind über Ihre versicherungspflichtige Beschäftigung abgesichert. Üben Sie die selbständige Tätigkeit nur noch nebenbei aus, also keine 15 Stunden in der Woche mehr, so endet das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Änderungen sind der Arbeitsagentur mitzuteilen. Ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur zur weiteren Klärung.

Weitere Informationen finden Sie in den "Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung" unter www.arbeitsagentur.de (www).

Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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