Antwort
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate innerhalb von zwei Jahren in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Dieses wäre in Ihrem Beispiel so gegeben. Beachten Sie bitte, dass Sie Arbeitslosengeld nur beziehen können, wenn Sie die Voraussetzungen nach § 138 SGB III erfüllen. Arbeitslos bedeutet u.a., dass Sie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis suchen, Eigenbemühungen durchführen und den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Während der Arbeitslosigkeit dürfen Sie Ihre selbständige Tätigkeit unter 15 Stunden wöchentlich ausüben.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, so können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS (030 221 911 003) wenden.
Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dezember 2015