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Selbständige in die Arbeitslosenversicherung: Antragsfrist?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe gehört, dass Selbständige in die Arbeitslosenversicherung einzahlen können. §§Ich bin bereits seit Sommer 2000 selbständig - gibt es dann auch eine Möglichkeit?

Antwort

Seit dem 01.02.2006 können sich Selbständige bei Existenzneugründung freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Es gilt eine dreimonatige Antragsfrist (nach Aufnahme der selbständigen Beschäftigung).

Da Sie schon seit vielen Jahren selbständig sind, können Sie dieses Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nicht mehr begründen.

Quelle:
Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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