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Selbständige Tagesmutter: Arbeitslosenversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Seit September 2014 arbeite ich als selbständige Tagesmutter - zahle aber regulär Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Gibt es für mich noch eine Möglichkeit freiwillig in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen zu werden? Können Beiträge eventuell auch rückwirkend eingezahlt werden? Vielen Dank vorab für eine kurze Nachricht!

Antwort

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung gestellt werden. In Ihrem Fall besteht somit die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag nicht mehr.

Weitere Informationen finden Sie in den "Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung" unter: www.arbeitsagentur.de

Quelle: Sylvia Reimers
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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