Selbständige Tagesmutter: Arbeitslosenversicherung?
Frage
Seit September 2014 arbeite ich als selbständige Tagesmutter - zahle aber regulär Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Gibt es für mich noch eine Möglichkeit freiwillig in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen zu werden? Können Beiträge eventuell auch rückwirkend eingezahlt werden? Vielen Dank vorab für eine kurze Nachricht!
Antwort
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung gestellt werden. In Ihrem Fall besteht somit die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag nicht mehr.
Weitere Informationen finden Sie in den "Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung" unter: www.arbeitsagentur.de
Quelle: Sylvia Reimers
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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März 2016
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