Selbständige Regisseurin: Arbeitslosenversicherung?
Frage
Ich arbeite als selbständige Regisseurin und bin über die Künstlersozialkasse versichert. Ich habe einen Diplomabschluss und bin bereits mehr als sieben Jahre in diesem Beruf tätig. Ich würde gerne in die Arbeitslosenversicherung freiwillig einzahlen, um in auftragsschwachen Zeiten vom Arbeitslosengeld I profitieren zu können. Was muss ich dafür tun?
Antwort
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist geregelt im § 28a SGB III „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Danach kann ein Antrag auf die Arbeitslosenversicherung nur in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich bzw. würde zu einer Ablehnung führen.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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April 2017
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