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Selbständig während ALG-Bezug: Sozialversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe und während der Arbeitslosigkeit 14 Stunden wöchentlich freiberuflich tätig bin, bin ich dann weiterhin über die Arbeitsagentur sozialversichert und nur mein Gewinn wird mit dem ALG verrechnet? Oder was ist hier in Bezug auf die KV, PV und RV geregelt?

Antwort

Wenn Sie im Rahmen des möglichen Hinzuverdienstes bei ALG I von 165 Euro monatlich bleiben oder Teilarbeitslosengeld beziehen, ändert sich in der Kranken- und Pflegeversicherung nichts. Unter bestimmten Umständen müsste eine Statusprüfung durch die Krankenversicherung gemacht werden, z.B., wenn Sie einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen würden.

In der Rentenversicherung richtet sich eine mögliche Beitragszahlung auch danach, ob Sie ggf. zum versicherungspflichtigen Personenkreis nach § 2 SGB VI gehören.

Nähere Informationen können Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie können auch die Bürgertelefone zur gesetzlichen Krankenversicherung 030 340 60 66 01 bzw. zur Rentenversicherung 030 221 911 001 nutzen.

Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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