Seit sieben Monaten selbständig: Arbeitslosenversicherung?
Frage
Mein Mann ist seit Oktober 2016 selbständig und würde gerne freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten. Vorher war er 20 Jahre beschäftigt - erfüllt also den "2-Jahre-versichert-sein" Tatbestand. Allerdings ist es schon länger als drei Monate her, dass er selbständig wurde. Ist es trotzdem möglich, dass er freiwillige Beiträge zahlt? Er könnte die Monate ab Oktober nachzahlen.
Antwort
Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit besteht die Möglichkeit in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Gesetzliche Grundlage für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist der § 28a SGB III. Danach können Personen, die eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag abschließen, wenn Sie zum Beispiel innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Sie können den Antrag bei der für Sie zuständigen örtlichen Arbeitsagentur stellen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Leider ist diese Versicherungspflicht auf Antrag für Ihren Mann nicht mehr möglich, da er schon seit Oktober 2016 selbständig tätig ist.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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April 2017
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