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Rückkehr in freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Frage

Seit Sommer 2011 bin ich selbständig im Bereich Logopädie (ohne eigene Praxis), sowie als Seminarleiterin und Dozentin an Hochschulen und bei freien Fortbildungsanbietern. Dafür hatte ich auch einen Existenzgründungszuschuss erhalten.

In diesem Sommer hatte ich für sieben Wochen Arbeitslosengeld erhalten, da für diese Zeit keinerlei Aufträge zu erhalten waren und meine Hauptauftraggeber (Schule und Hochschule) Ferien hatten. Jetzt möchte ich wieder zurück in die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Frage 5 des Antrags fragt nach, wann die Selbständigkeit begonnen wurde und ob ich einen Gründungszuschuss erhalten habe. Ich würde als Antwort den Beginn der Selbständigkeit weiterhin mit Juni 20111 angeben, da ich ja nach Ende des Arbeitslosigkeit diesen Sommers nicht neu selbständig geworden bin, sondern meine freiberufliche Selbständigkeit nur unterbrochen habe. Sehe ich das so richtig? Gibt es noch Weiteres zu beachten, wenn ich meine freiwillige Arbeitslosenversicherung fortsetzten möchte?

Antwort

Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag im Sinne des Sozialgesetzbuch III können Personen begründen, eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben. Der Antrag ist jedoch ausgeschlossen, wenn die antragstellende Person bereits versicherungspflichtig auf Antrag war, die zu dieser Versicherungspflicht führende Tätigkeit zweimal unterbrochen hat und in den Unterbrechungszeiten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht hat.

Für eine individuelle Beurteilung sollten Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit wenden. Allgemeine Fragen zum Sozialgesetzbuch III beantwortet Ihnen zudem das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der folgenden Rufnummer: 030 - 221911 003 - Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr.

Quelle:
Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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