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Rückkehr in Angestelltenverhältnis: Anspruch auf ALG I?

Frage

Ich arbeite zurzeit als selbständige Handelsvertreterin. Aufgrund der geringen Aufträge und der zunehmenden gesundheitlichen Probleme möchte ich den Job aufgeben und zurück in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Habe ich nach Aufgabe einen Anspruch auf ALG I? Da gibt es - soweit ich weiß - besondere Richtlinien. Bis Dezember 2018 habe ich sozialversicherungspflichtig gearbeitet.

Antwort

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Haben Sie bis Dezember letzten Jahres mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, so könnte zum jetzigen Zeitpunkt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich für eine individuelle telefonische Beratung an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.

Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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