Antwort
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Haben Sie bis Dezember letzten Jahres mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, so könnte zum jetzigen Zeitpunkt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich für eine individuelle telefonische Beratung an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.
Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2019