Antwort
Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (Arbeitslosenversicherung für Selbständige) ist im § 28a SGB III geregelt. Danach muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Eine spätere Antragstellung sieht das Gesetz nicht vor. Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Sie können sich über die Förderdatenbank informieren, welche Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite umfassende Förderinformationen zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für eine individuelle Beratung können Sie auch das BMWi-Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.
Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2019
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