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Gründung aus ALG-I-Bezug: Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und beziehe ALG I. Mitte Oktober möchte ich mich selbständig machen mit Förderung durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Ich beziehe ALG I beziehungsweise von Anfang Januar bis Mitte April 2018 Krankengeld. Meine Frage: Kann ich mich trotzdem freiwillig versichern, auch wenn ich binnen der letzten 24 Monate nicht mehr 12 volle Monate (sondern nur 11,5 Monate) in einem Angestellten-Verhältnis gestanden habe? Zählen die Zeiten des ALG I- bzw. des Krankengeld-Bezugs hier ebenfalls?

Antwort

Gründen Sie aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus, so haben Sie auch die Möglichkeit sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag kann auch von Personen abgeschlossen werden, die unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (Arbeitslosengeld) nach dem SGB III haben. Die gesetzliche Grundlage hierfür finden Sie im § 28a Abs. 2 Punkt 2 SGB III.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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