Frage
Ich habe eine Frage zu meiner freiwilligen Arbeitslosenversicherung, die ich als Selbständiger abgeschlossen habe. Mich würde interessieren, wie es mit der Inanspruchnahme dieser aussieht. Laut meiner Info kann ich diese nur zweimal in Anspruch nehmen!? Laut vieler Experten geht man aber bei Corona davon aus, dass die Pandemie wellenförmig verläuft. Also könnte meine Tätigkeit Ende April evtl. wieder laufen, dann jedoch evtl. erneut auf Eis gelegt werden, falls die Pandemie nicht abnimmt. Für den Fall, dass die Tätigkeit erneut gestartet und dann wieder gestoppt würde, wären meine zweite „Aktivierungsmöglichkeiten" weg – oder!? Ich frage deshalb, da ja viele davon sprechen, dass einige Unternehmen die Corona-Krise nicht überstehen und dann hätte ich für den Fall keine Arbeitslosenversicherung mehr, wenn evtl. meine Einkünfte über einen längeren Zeitraum ausfallen würden!? Für mich wäre die langfristige Absicherung deutlich wichtiger, als die Versicherung jetzt zu aktivieren, da es ja evtl. Ende April schon wieder weitergeht!?