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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Voraussetzungen?

Frage

Ich hätte gerne gewusst, ob auch ich den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen könnte: Ich habe ein Jahr bis 20.07.2017 Arbeitslosengeld I bezogen. Davor von 2015 bis 19.07.2017 war ich 1,5 Jahre im Krankenstand und bezog Krankengeld. Seit Juli 2017 bis heute habe ich meine selbständige Tätigkeit vorbereitet und von Erspartem gelebt. Ich möchte mich im März 2018 selbständig machen, dabei werde ich aber noch nicht auf 15 Stunden in der Woche kommen. Frühestens im Juli werde ich 28 - 33 Stunden in der Woche erreicht haben. Meine Fragen sind: 1. Könnte ich den Antrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung stellen? 2. Wenn ja, zu welchem Datum um die Voraussetzungen erfüllt zu haben.

Antwort

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist in § 28a SGB III geregelt. Sie müssen für die Versicherungspflicht auf Antrag eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. versicherungspflichtige Beschäftigung) gestanden oder
  • Sie haben unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z.B. Arbeitslosengeld).

Erfüllen Sie die obengenannten Voraussetzungen nicht, so können Sie die Arbeitslosenversicherung für Selbständige nicht abschließen. Ist Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebraucht, wäre ein Abschluss des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag nicht möglich.

Sie können sich zu diesem Thema gerne am Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der 030 221 911 003 beraten lassen.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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