Antwort
Die Versicherungspflicht auf Antrag dient der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.
Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes hängt von mehreren Faktoren ab und wird von Ihrer Agentur für Arbeit für Sie individuell errechnet. Das errechnete Arbeitslosengelt erhalten Sie für jeden Kalendertag. Ein voller Kalendermonat wird mit 30 Tagen angesetzt. Für einen Monat, für den Sie Anspruch auf volle Auszahlung haben, erhalten Sie also 30 Tagesbeträge.
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes sind von Bedeutung:
- Festsetzung eines fiktiven Arbeitsentgelts nach Zuordnung zu einer bestimmten Qualifikationsgruppe;
- das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz;
- die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse;
- sowie die eventuelle Einschränkung der Verfügbarkeit.
Da die Berechnung des Arbeitslosengeldes fiktiv erfolgt, spielen die oben genannten Faktoren eine bedeutende Rolle. Aus der Mail kann ich diese Angaben nicht entnehmen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen, um das Anliegen individuell zu besprechen. Sie erreichen die Hotline von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr.
Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
April 2016