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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Anspruch?

Frage

Als freiberufliche Trainerin für Kommunikation habe ich von Februar 2014 bis Februar 2015 freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Kann ich jetzt die Leistung noch in Anspruch nehmen?

Antwort

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Nach Ihren Angaben ist dies nicht der Fall. Für weitere Fragen können Sie gerne das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter der 030 221 911 003 anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr

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